Was versteht man unter einem Sanitätshaus?

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Herzlich willkommen auf meinem Blog für Gesundheit und Medizin! Hier bekommt Ihr viele hilfreiche und nützliche Informationen rund um das Thema Gesundheit und Medizin. Die Gesundheit ist wohl das Allerwichtigste im Leben und wir wissen das erst zu schätzen, wenn wir krank sind oder es uns mal nicht so gut geht. Sind Körper und Geist im Einklang, so fühlt man sich gesund. Der Alltag lässt sich mühelos bewältigen und wir sind voller Energien. Durch bestimmte Faktoren kann jedoch unser Gesundheitszustand mehr oder weniger aus dem Gleichgewicht geraten. Dann fühlen wir uns krank, müde oder schlapp. In meinem Blog möchte ich Euch interessante Anreize geben, um Eure Lebensqualität zu verbessern. Schaut Euch doch mal um, vielleicht findet Ihr ja die richtigen Antworten für Euch!

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Was versteht man unter einem Sanitätshaus?

1 Februar 2019
 Kategorien: Gesundheit & Medizin, Blog


Als Sanitätshaus, beispielsweise Riedel & Pfeuffer GmbH Haus der Gesundheit, wird in der Gesundheitsbranche ein Unternehmen bezeichnet, dass dienstleistungsorientiert arbeitet und im Zuge dessen die Versorgung durch medizinische Verbrauchsmaterialen und weitere medizinische Mittel übernimmt.   

Das Angebot  Die Spezialisierung von Sanitätshäusern fällt immer unterschiedlich aus. Einige der Häuser verfügen daher nur über einen Teilbereich der Angebotspalette. Die Basis der angebotenen Produkte sind in der Regel alle die im Verzeichnis für Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung auftauchenden Hilfsmittel. Eine Ausnahme bilden hier Seh- und Hörhilfen, diese Produktgruppe fällt in den Angebotsbereich von Optikern und Hörgerätakustikern. Zu den grundlegenden Produkten, die in den Häusern angeboten werden, zählen Toilettenstühle, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Einlagen, Pflegebetten, Rollstühle, weitere Gehhilfen, Bandagen, Prothesen und Orthesen.  Oft gibt es in Sanitätshäusern auch betriebseigene Werkstätten, wo zum Beispiel Prothesen für die Beine oder Einlagen angefertigt werden oder bereits fertige Produkte wie beispielsweise Rollstühle wieder repariert werden.  Viele Häuser haben ihr Angebot um Produkte wie Gesundheitsschuhe, Wellnessartikel oder Miederwaren erweitert. Hierbei handelt es sich um Produktgruppen, die in der Regel nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen verrechnet werden können.  Die Kooperation mit den Krankenkassen  Der Großteil der Sanitätshäuser verrechnen den Hauptteil ihrer Dienstleistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse. Um dies tun zu dürfen, brauchen sie eine sogenannte Vorqualifizierung sowie ein entsprechendes Institutionskennzeichen.  Bis zum Ende des Jahres 2010 wurden die Sanitätshäuser durch den Paragraphen 126 SGB V in verschiedene Klassen, nämlich 1, 2 oder 3, eingeteilt.  Die Klasse 1 war darauf ausgelegt, individuell handwerklich hergestellte Hilfsmittel anzubieten. Diese mussten sich zum Großteil durch die handwerkliche Komponente auszeichnen. Ebenso angeboten wurden hier in der Industrie angefertigte Hilfsmittel.  Die Klasse 2 umfasste das Angebot aller weiteren Hilfsmittel, welche über keine weitere handwerkliche Ausrichtung verfügten.  In der Klasse 3 stand das Angebot von Geräten im Vordergrund, mit denen Patienten eine eigene Behandlung vornehmen konnten.  Die Häuser der Klasse 1 waren verpflichtet, von einem Meister wie einem Orthopädiemechaniker, Orthopädietechniker oder Bandagist geführt zu werden. Die Klasse 2 durfte auch von einem Facharbeiter, der sich in der Gesundheitsbranche qualifiziert hat, geleitet werden. Dieser musste allerdings bereits über fünf Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich verfügen. Damit eine Zulassung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgen konnte, mussten die Sanitätshäuser nach der Verordnung ISO 9001 bzw. ISO 13485 zwingend zertifiziert werden.  Seit Januar des Jahres 2011 gilt diese Regelung, die auf der Grundlage des Paragraphen 126 Abs. 1a SGB basierte, nicht mehr. Das neu eingeführte Verfahren zur Präqualifizierung hat diese Regelung abgelöst. Ein Sanitätshaus kann nun individuell entscheiden, welche Gruppe von Produkten es anbieten möchte, und dafür dann die entsprechende Vorqualifizierung verlangen. Dies ist über eine unabhängig arbeitende Stelle für Präqualifizierungen möglich. Um anschließend mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten zu können, ist eine solche Vorqualifizierung verpflichtend. Die Zulassung ist dann für die Dauer von fünf Jahren gültig und muss im Anschluss erneut beantragt werden.   

Die Abrechnung  Um Abrechnen zu können, muss ein Vertrag abgeschlossen werden und darüber hinaus ist immer ein entsprechendes Rezept nötig. Dieses Rezept muss ein Arzt ausstellen. Auf dem Rezept enthalten sind stets die personenbezogenen Daten von den Patienten sowie die Diagnose und die korrekte Bezeichnung des Hilfsmittels, welches der Patient benötigt.